Das Liegenschaftskataster ist ein öffentliches und amtliches Verzeichnis von Grundstücken, das bei den Kataster- oder auch Vermessungsämtern geführt wird. Alle darin enthaltenen Angaben zu den Grundstücken genießen öffentlichen Glauben. Die Kataster sind in Katasterbezirke oder Gemarkungen eingeteilt, wobei die Gemarkungen meistens die Gemeindebezirke sind. Die Gemarkung ist dann nochmals in Flure und Flurstücke gegliedert.
Eine Flurkarte wurde für jede Flur angelegt. Die Flur ist dann wieder in einzelne Flurstücke, die mit Flurstücksnummern versehen sind, eingeteilt. Die entsprechende Flurstücksnummer oder auch Nummern sind im jeweiligen Grundbuch eingetragen.
Ähnlich den Grundbuchämtern ist Jedem die Einsichtnahme bei den Kataster- oder Vermessungsämtern zu gewähren, der ein berechtigtes Interesse hat. Nur unter der genauen Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstück kann man einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch sowie eine Flurkarte anfordern bzw. bei vielen Ämtern kostenpflichtig mitnehmen. So kostet beispielweise ein Auszug einer Flurkarte im Format A4 im Katasteramt Strausberg 17,85 € inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zurzeit 19%. Die Mehrwertsteuer wird erst seit kurzem erhoben, da nun unteranderem auch Gemeinden und Städte diese Dienste anbieten können.
Ein Kaufinteressent sollte sich in jedem Fall eine Flurkarte anfordern, um den tatsächlichen Grenzverlauf und Flächengehalt eines Grundstücks zu erfahren. Teilweise sind auch schon stehende Gebäude in der Flurkarte erfasst. Falls dies noch nicht geschehen ist, könnte das Kataster- oder Vermessungsamt dies anordnen und den jeweiligen Grundstückseigentümer mit einem Gebührenbescheid erfreuen. Oftmals wurden die Gebäude auch nur grob ein gemessen, sodass die Flurkarten nicht den genauen Standort der Gebäude wiederspiegeln. Um hier absolute Gewissheit zu erlangen ist eine neue Vermessung erforderlich.